Führerscheinklasse
LKW
KLASSE C1
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2
und A – mit
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Mindestalter
18 Jahre
KLASSE C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“
Mindestalter
18 Jahre
KLASSE C
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2
und A – mit
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
KLASSE CE
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Öffnungszeiten
- Montags & Donnerstag
- 16:30 Uhr - 18:00 Uhr
Allgemeinunterricht
- Montags & Donnerstag
- 19:00 Uhr - 20:30 Uhr
Klasse-A Unterricht
- Mittwoch
- 19:00 Uhr - 20:30 Uhr